»Echt-Alarm-Garantie« und 10 Jahre Gerätegarantie
Hekatron, als einer der führenden deutschen Hersteller von Rauchwarnmeldern, gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung folgende Garantieleistungen für die Produkte Genius H, Genius Plus, Genius Plus X, Funkmodul Basis, Funkmodul Pro und Funkhandtaster (nachstehend Gerät genannt). Die nachstehenden Garantieleistungen werden unter dem Vorbehalt eines bei Eintritt eines Garantiefalles seit Montage lückenlos bestehenden Wartungsvertrages für eine Dauer von längstens zehn Jahren nach Erstmontage gewährt:
Leistungsumfang
Der Betreiber erhält bei einem technischen Mangel der oben genannten Geräte eine kostenlose Bereitstellung von Austauschgeräten. Technischer Mangel im Sinne dieser Gerätegarantie ist eine zum Nachteil des Kunden vorliegende Abweichung zu den zugesagten Eigenschaften des Gerätes, die Hekatron zu vertreten hat.
Bei einem Falschalarm, begründet durch einen technischen Mangel, werden zusätzlich zur Bereitstellung eines Gerätes die nachgewiesenen Kosten, die durch den Aufbruch der Wohnungseingangstür einen Feuerwehreinsatz entstanden sind, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro netto erstattet. Dieses gilt insofern, als die Kosten nicht von einer bestehenden Gebäude- oder Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Bei Einreichung mangelfreier Geräte behält sich Hekatron das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Weitere Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Garantie.
Die Laufzeit der »Echt-Alarm-Garantie« und der Gerätegarantie entspricht, der Dauer des gültigen Wartungsvertrages, längstens jedoch zehn Jahre, beginnend mit der Erstmontage. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt durch diese Vereinbarung unberührt.
Garantiebedingungen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Garantie:
•Planung, Installation, Betrieb und Wartung müssen gemäß der jeweils zum Verkaufszeitpunkt gültigen Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 und der jeweils gültigen Montage- und Bedienungsanleitung durchgeführt worden sein.
•Der Abschluss eines gültigen Wartungsvertrages für die Wartung durch einengeschulten Hekatron-Errichter muss vorliegen.
•Wartung und Service müssen seit Erstinbetriebnahme durch einen geschultenHekatron-Errichter lückenlos durchgeführt worden sein.
•Der Wohnungsnutzer wurde nachweislich über die wesentlichen Punkte derBedienungsanleitung informiert.
•Folgende Alarme sind von der Garantie ausgeschlossen:
–Alarme in Räumen, deren Nutzungsart nach Ausstattung mit dem Gerätgeändert wurde, ohne den Errichter bzw. Eigentümer darauf hinzuweisen(z.B. Wohnraum in Gewerbe, Schlafraum zu Küche)
–Alarme infolge direkter Verschmutzung des Geräts, wie z.B. Überstreichenoder infolge einer Verschmutzung der Räume, die nicht einer üblichen Wohnungsnutzung entspricht
–Alarme infolge von Fehlbedienungen
–Alarme infolge von mechanischer Beschädigung
–Alarme infolge von Sabotage
–Alarme infolge von Insektenbefall.
•Die Garantie gilt nur für Geräte, die im Neuzustand montiert wurden.
Für die Abwicklung von Garantieansprüchen wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner