10 Jahre Geräte Garantie im Bereich Rauchwarnmelder
Die folgende Garantie gilt für die direkten Vertragspartner der Hekatron
Vertriebs GmbH für die Geräte der Genius-Familie.
10 Jahre Gerätegarantie
Hekatron, als einer der führenden deutschen Hersteller von Rauchwarnmeldern,
gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung folgende Garantieleistungen
für die Geräte Genius H, Genius Hx, Genius Plus, Genius Plus X, Funkmodul Basis,
Funkmodul Basis X, Funkmodul Pro, Funkmodul Pro X und Funkhandtaster Genius
(nachstehend Gerät genannt). Die nachstehenden Garantieleistungen werden unter
dem Vorbehalt eines bei Eintritt eines Garantiefalles seit Montage lückenlos bestehenden
Wartungsvertrages sowie die Einhaltung der übrigen, nachstehend geregelten
Garantiebedingungen für eine Dauer von zehn Jahren ab Kaufdatum gewährt.
Leistungsumfang
Der Betreiber erhält bei einem technischen Mangel der oben genannten Geräte eine
kostenlose Bereitstellung von Austauschgeräten. Technischer Mangel im Sinne dieser
Gerätegarantie ist eine zum Nachteil des Kunden vorliegende Abweichung von den
zugesicherten Eigenschaften des Gerätes, die Hekatron zu vertreten hat. Weitere
Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Garantie.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt durch diese Vereinbarung unberührt.
Bei Einreichung mangelfreier Geräte behält sich Hekatron das Recht vor, eine
Bearbeitungsgebühr
zu berechnen.
Garantiebedingungen
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, welche dadurch entstehen, dass
a) Geräte in Bereichen eingesetzt werden, welche nicht in den Produktinformationen
und/oder Montageanleitungen beschrieben sind;
b) Geräte eingesetzt werden, ohne dass der Verwender die gesetzlichen oder
behördlichen Vorschriften einhält oder wenn Weisungen von Hekatron (insbesondere
über Montage, Inbetriebsetzung, Betriebsvorschriften und Angaben auf
den Produktinformationen und Montageanleitungen) missachtet werden;
c) Geräte unter außergewöhnlichen Bedingungen eingesetzt werden, insbesondere
unter Einfluss von aggressiven Chemikalien, Gasen oder außerhalb der zulässigen
Betriebsparameter oder Anwendungsbedingungen;
d) die Planung, Installation, Betrieb und Wartung nicht gemäß der jeweils zum
Verkaufszeitpunkt gültigen Anwendungsnorm oder deren Nachfolgeregelungen
und der jeweils gültigen Montage- und Bedienungsanleitung durchgeführt worden
ist durch einen geschulten Hekatron-Errichter.
e) Geräte unsachgemäß gelagert werden;

f) sie vom Kunden oder von Dritten zu verantworten sind:
−− infolge von Fehlbedienungen;
−− infolge von mechanischer Beschädigung;
−− infolge von Sabotage;
g) Geräte nicht einer regelmäßigen Instandhaltung entsprechend den Angaben in
der Montageanleitung und der DIN 14676 unterzogen und entsprechend dokumentiert
wurden;
h) der Rauchwarnmelder durch Verschmutzung ausfällt bzw. reklamiert wird.
i) Täuschungsalarme sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie gilt nur für Geräte, die im Neuzustand montiert wurden.
Sollte innerhalb der Garantiezeit das Produkt abgekündigt werden, so behält
sich Hekatron vor, ein gleichwertiges Ersatzprodukt ohne zusätzliche Garantieverlängerung
zu liefern.